Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte des Engadin St. Moritz Mountain Pool (ESMP). Der ESMP umfasst die Transportanlagen der folgenden Schneesport- und Ausflugsgebiete:

 

2. Tickets und Abonnemente

2.1 Gültigkeit
Sämtliche Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während der publizierten ordentlichen Betriebszeiten und für den gebuchten Zeitraum gültig.

2.2 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Abonnements mit einer Laufzeit von 2 Tagen oder länger wird gegen Vorweisen der Kaufquittung sowie eines amtlichen Ausweises einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15 in Rechnung gestellt.

2.3 Missbrauch und Fälschung

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, aber nicht zum Gebrauch taugliche Tickets und Abonnemente können entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 150 zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. 

2.4 Umtausch und Rückerstattung im Allgemeinen

Tickets und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Tickets oder Abonnemente umgetauscht werden. Bei Tages- und Mehrtageskarten kann generell keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Bei Saison-/Jahreskarten sowie Tageswahlabonnements erfolgt eine Rückerstattung ausschliesslich bei Krankheit oder Unfall, jedoch nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses für den Gültigkeitszeitraum des Abonnements. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist grundsätzlich das ärztliche Zeugnis massgebend. Wird das Abonnement zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwendet, reduziert sich ein allfälliger Anspruch auf Rückerstattung auf das Datum der letztmaligen Verwendung. Allfällige Rückerstattungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach Eintritt des Ereignisses respektive vor Ablauf der Gültigkeit des Tickets bzw. des Abonnements geltend zu machen.

Es steht dem Kunden frei, bei den Unternehmen des ESMP oder Dritten einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschliessen.

Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters, höhere Gewalt (z.B. Naturgefahren), technischer Störungen, Stromunterbrüchen (diese z.B. aufgrund von Pannen, höherer Gewalt oder aufgrund nicht in genügender Menge vorhandenem Strom), aufgrund behördlich angeordneter Vorgaben zum Stromsparen, aus Gründen der Sicherheit oder Ähnlichem ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

2.4.1 Umtausch und Rückerstattung im Speziellen

Sofern alle Transportanlagen des ESMP gleichzeitig geschlossen werden (z.B. aufgrund einer zwingend angeordneten behördlichen Schliessung aller Transportanlagen in Folge z.B. von Pandemie oder einer Stromknappheit), erfolgt eine Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des Verkaufspreises von Tickets und Abonnementen ausschliesslich in Form eines Gutscheins oder durch eine Verlängerung der Gültigkeit. Ein Gutschein kann ausschliesslich bei einem späteren Kauf eines Tickets oder Abonnements des ESMP eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist jeweils ab Datum der Ausstellung während 540 Tagen (d.h. 1 ½ Jahren) gültig.

Berechnung der Rückerstattung (Teilrückerstattung) erfolgt nach folgender Formel:

Kaufpreis ÷ Gültigkeitsdauer (in Tagen) × Anzahl Tage der behördlich angeordneten Schliessung

Eine rückwirkende Rückerstattung für Tickets oder Abonnemente entfällt, wenn diese erst nach der behördlich angeordneten Schliessung erworben wurden. Ebenso erfolgt keine Rückerstattung bei Tageswahlkarten und sämtlichen Tickets und Abonnementen, welche nicht im Ticketshop für Endkunden verkauft werden. Tickets und Abonnemente müssen nicht hinterlegt werden und können, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung, bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden.

Rückerstattungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach Eintritt des Ereignisses respektive vor Ablauf der Gültigkeit des Tickets bzw. des Abonnements geltend zu machen.

2.5 Preis

Die aktuell massgebenden Preisbestimmungen sowie der Geltungsbereich der Tickets und Abonnemente werden auf www.engadin.ch/de/berge publiziert.

2.6 Datenträger

Der Kunde kann zum kostenpflichtigen Erwerb eines wiederverwendbaren elektronischen Datenträgers für den berührungslosen Zutritt zu Anlagen und Pisten verpflichtet werden. Der ESMP verpflichtet sich im Gegenzug, unbeschädigte Datenträger innerhalb von 72 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit des darauf enthaltenen Tickets oder Abonnements an jeder Verkaufsstelle zum gleichen Preis zurückzukaufen.

3. Ausschluss vom Transport

3.1 Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie: - betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;

- sich ungebührlich benehmen oder
- die Benützungs
- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.

Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket oder Abonnement entzogen werden.

3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.

Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person insbesondere:

- sich rücksichtslos verhalten hat;
- einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
- Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
- sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

Die vorstehende Aufzählung versteht sich als nicht abschliessend. Der Transport von Sport- und Freizeitgeräten kann insbesondere aus technischen Gründen, sicherheitsrelevanten Aspekten oder zur Einhaltung von übergeordneten Bestimmungen ausgeschlossen werden. 

4. Foto-/Videoaufnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Betriebssicherheit und Zutrittskontrollen Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können.

5. Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung des ESMP und der angeschlossenen Unternehmungen auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

6. Rettungsdienst

Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet des ESMP und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, werden dem Kunden die entstehenden Kosten (Personal-, Material- und Drittaufwand) in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z. B. Rega, Arzt) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

7. Haftung aufgrund Missachtung von Anordnungen

Variantenfahrer und Freerider, die in Missachtung der Warnsignale lawinengefährdete Hänge befahren und Lawinen auslösen, verletzen eine vertragliche Nebenpflicht und haften der Bergbahnunternehmung für den dadurch verursachten Schaden.

8. Datenschutz

Mit dem Kauf eines Tickets und/oder mit Eröffnung eines Kundenprofils oder mit dem Abonnieren eines Newsletters eines der Unternehmen des ESMP willigt der Kunde aktiv ein, dass die Unternehmungen des ESMP die Personen-, Verkaufs- und Verwendungsdaten speichern und für Statistik- und Werbezwecke weiterverwenden können. Der Kunde hat auf Anfrage das Recht, die auf seinem Profil gespeicherten Daten einzusehen, zu berichtigen und – sofern diese gesetzlich oder gemäss vorstehenden Bestimmungen nicht zwingend erforderlich sind – löschen zu lassen. 

9. Schlussbestimmungen

Betreffend den spezifischen Bestimmungen zum Produkt «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen «ENGADINcard 365 und PIZcard 365» verwiesen. Diese sind integrierter Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem ESMP untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich St. Moritz.

St. Moritz, 01. September 2022

Engadin St. Moritz Mountain Pool Engadin

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die «ENGADINcard 365» und «PIZcard 365»

1. Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Engadin St. Moritz Mountain Pool (ESMP).

2. Kauf der «ENGADINcard 365» oder «PIZcard 365»

Verkaufsstelle oder Online Die «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» kann an einer bedienten Verkaufsstelle oder online gekauft werden. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner muss bei Kaufabschluss die AGB für die «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» unterschreiben. Online erfolgt der Vertragsabschluss durch Akzeptieren der AGB.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung respektive dem Online-Kaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer. Die jeweilige Gültigkeitsperiode beträgt 365 Tage. Ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung beginnt die Gültigkeitsperiode mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Gültigkeitsperiode der «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an den Engadin St. Moritz Mountain Pool zu erfolgen.

Beispiel Kündigungsfrist:

Gültigkeit «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365»
12. Juli 2022 bis 11. Juli 2023
Letzter Kündigungstermin: 11. Juni 2023 (Poststempel)

Wird die «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» nicht gekündigt, verlängert sich diese automatisch um eine weitere Gültigkeitsperiode von 365 Tagen. Für diese weitere Gültigkeitsperiode wird ein ermässigter Preis gewährt (Verlängerungsrabatt). Wird der Vertrag jedoch gekündigt und erst später wieder neu abgeschlossen, verfällt der Anspruch auf den ermässigten Preis (Verlängerungsrabatt).

Jegliche weitere Kündigungs- oder Sistierungsmöglichkeiten der «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» sind ausgeschlossen, ausgenommen die in nachstehender Ziffer 5. Eine Erstattung erfolgt ausschliesslich gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ESMP.

Der ESMP behält sich das Recht vor, jederzeit in begründeten Fällen den Vertrag zu kündigen.

4. Zahlung

Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur fristgerechten Bezahlung sämtlicher Forderungen. Der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner wird 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeitsperiode der Rechnungsbetrag für die nächste Gültigkeitsperiode über die hinterlegte Zahlungsart belastet oder andernfalls in Rechnung gestellt. Für eine weitere Gültigkeitsperiode ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der nächsten Gültigkeitsperiode zu begleichen, ansonsten geraten die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug.

Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn sie oder er nicht rechtzeitig zahlt. Wird die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner mit einer Mahnung aufgrund eines Zahlungsverzuges zur Zahlung aufgefordert, werden CHF 15.00 belastet. Im Inkassofall können zusätzliche Inkassogebühren belastet werden. In jedem Fall behält sich der ESMP vor, den effektiven Verzugszins gemäss Art. 104 OR ab Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen. Der ESMP behält sich vor, seine Forderungen an Dritte abzutreten. Befindet sich die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner mit der Zahlung gegenüber der ESMP in Verzug, kann der ESMP die «ENGADINcard 365» /«PIZcard 365» jederzeit sperren.

Wird die «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» im Webshop gekauft, gelten die besonderen Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Inkassopartners.

5. Tarifänderungen

Preise und Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Der ESMP informiert die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der Tarife. Sind die Änderungen für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner nachteilig, kann sie oder er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag kündigen. Unterlässt sie oder er dies, akzeptiert sie oder er die Änderungen damit. Preisänderungen werden bei der nächsten Rechnungsstellung für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner wirksam und verbindlich. Der Preis der «ENGADINcard 365»/«PIZcard 365» kann sich aufgrund eines Wechsels in eine höhere Altersstufe ändern. Es gilt derjenige Tarif der betreffenden Altersstufe am ersten Gültigkeitstag der jeweiligen Gültigkeitsperiode.

St. Moritz, 01. Juni 2022

Engadin St. Moritz Mountain Pool

Saisonstart

Am 8. Juni startet Muottas Muragl und am 22. Juni die Corviglia in die Sommersaison.
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